Wie berichtet hatten die Anwälte der drei Angeklagten Mladen P. (43), Michael M. (47) und Volker H. (48) zuletzt massiv bezweifelt, dass der Überwachungsfilm von der Tatnacht auf dem Kandaouroff-Anwesen die Bluttat wirklich zeitlich exakt wieder gibt.
Die Verteidiger hatten vor dem Bochumer Schwurgericht bemängelt, dass bei der auf dem Video eingeblendeten Zeit Sekundensprünge auftreten. Diese „Holperer“ könnten auf einen Defekt hindeuten. Das seit der Vorführung des Videos im Prozess von den Anklägern angenommene Zeitfenster von „sieben Sekunden“ (zwischen dem Auftauchen des Täterduos im Bild und der Flucht) sei möglicherweise viel größer.
Dahinter steckt: Ein längeres Zeitfenster könnte die Geständnisse von Mladen P. und Michael M. womöglich stützen.
Auch Richter Hans-Joachim Mankel entdeckte bei einer erneuten Vorführung des Videofilms „unverkennbare Zeitsprünge“. Die Kammer beschloss daraufhin die Hinzuziehung eines Experten von der Security-Herstellerfirma.
Über die zusätzlich aufgeworfene Frage (Wurde die Leiche des Seehof-Chefs vor Eintreffen der Polizei bewegt?) herrscht seit Mittwoch mehr Klarheit. Nach einer Computer-Simulation ist eine Mini-Bewegung der Leiche denkbar.
Richter Mankel: „Wir gehen vorläufig davon aus, dass die Tür von der Witwe nach der Schussabgabe in Angst und Panik geschlossen worden ist und dabei der Türrahmen Klaus Kandaouroff den Slipper halb vom Fuß abgezogen hat.“
In der lange Zeit den Prozess überlagernden „Informanten-Frage“ (der entscheidende Tippgeber soll vor der Information die Belohnung hochgetrieben haben) könnte noch einmal neuer Schwung kommen. Verteidiger Marco Ostmeyer: „Da werden noch Anträge kommen.“
Die Anklage lautet auf versuchten schweren Raub mit Todesfolge. Das Täter-Trio hat die Beteiligung an der Bluttat zugegeben.








