Er soll im September 2010 zwei Flaschen Doppelweizen aus dem Halterner Kaufpark gestohlen haben und im März 2011 mit 50 km/h auf einem Mofa durch die Gegend gebrettert sein – ohne Führerschein. Fahren ohne Fahrerlaubnis, so der Straftatbestand, ist beim Roller aber nur bis zu 25 km/h zulässig. „Das ist ja kein Kapitalverbrechen“, urteilte Richter Michael Brechler und brummte dem in Therapie befindlichen Alkoholiker jetzt 300 Euro Bußgeld auf. Das will der Angeklagte nun durch Sozialdienste abarbeiten.
Arbeitsloser verurteilt: Zwei Flaschen Korn geklaut
Von Ina Retkowitz am 02. Februar 2012 15:22
HALTERN/MARL. "Die Scheiße, die ich gebaut hab, bade ich auch aus", sagte der angeklagter Alkoholiker (40) aus Haltern. Dass er wegen zwei geklauter Schnapsflaschen und zu schnellem Fahren aber gleich vor Gericht landete, damit hatte der arbeitslose Gerüstbauer und Baumaschinenführer nicht gerechnet.
Er soll im September 2010 zwei Flaschen Doppelweizen aus dem Halterner Kaufpark gestohlen haben und im März 2011 mit 50 km/h auf einem Mofa durch die Gegend gebrettert sein – ohne Führerschein. Fahren ohne Fahrerlaubnis, so der Straftatbestand, ist beim Roller aber nur bis zu 25 km/h zulässig. „Das ist ja kein Kapitalverbrechen“, urteilte Richter Michael Brechler und brummte dem in Therapie befindlichen Alkoholiker jetzt 300 Euro Bußgeld auf. Das will der Angeklagte nun durch Sozialdienste abarbeiten.
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