Reicht eine Vollmacht für alle Konten?
Nein, für jedes Konto (Sparkonto, Girokonto, Cash-Konto etc.) muss eine Einzelvollmacht erteilt sein.
Gibt es weitere Möglichkeiten?
Ja, es gibt auch noch Gläubigersonderrechte. Das bietet sich an, wenn jemand anderes als die gesetzlichen Erben außerhalb des normalen Erbganges einen Geldbetrag aus dem Vermögen des Verstorbenen erhalten soll. Das kann zum Beispiel der Nachbar sein, weil dieser den Verstorbenen zu Lebzeiten gepflegt hat. Für das restliche Vermögen gilt dann wieder die ganz normale gesetzliche Erbfolge.
Wo kann ich ein Gläubigersonderrecht vereinbaren?
Auch in unserer Sparkasse. Da gibt es entsprechende Formulare.








