Wer hat etwas zu sagen im Landtag? Welche Kompetenzen besitzt das Landesparlament? Und wer ist für was zuständig? Hier erfahren Sie es.
Die Aufgaben der Landtagsabgeordneten sind eher begrenzt: Sie bestimmen darüber, wer Ministerpräsident wird, kontrollieren die Landesregierung (bestehend aus Ministerpräsident und Landesministern, die übrigens vom Ministerpräsidenten ernannt und entlassen werden), haben die Kontrolle über den Landeshaushalt und stimmen den Staatsverträgen der Landesregierung zu.
Außerdem werden vier der sieben Richter am Landesverfassungsgericht, der Datenschutzbeauftragte, der Präsident und die Mitglieder des Landesgerichtshofes vom Landtag bestimmt.
Der Landtag ist Gesetzgeber auf Landesebene.
Die derzeit noch größte Kompetenz des Landes liegt in der Kultur- und Bildungspolitik, aber auch in der Landes- und Kommunalverwaltung und im Bereich der Polizei. In den meisten anderen Bereichen bestimmen Bund und EU stark mit. Über Programme und Förderungen kann der Landtag auch starken Einfluss auf z.B. Wirtschaftsbelange nehmen.
NRW ist das stimmmächtigste Land im Bundesrat, mit sechs von 69 Stimmen. Außerdem hat das Land eine eigene Vertretung in Brüssel und auch einen Minister, der für Europa zuständig ist, somit hat das Land auch Einfluss auf EU-Ebene.
Eine weitere Möglichkeit, sich in die Bundespolitik einzumischen, gibt es alle fünf Jahre: In der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt, sitzen zahlenmäßig so viele Vertreter des Landes wie die Parteien im Landtag Sitze haben.