ist.
Die Schenkungsvereinbarungen wurden im Rahmen der Nachbesserung beim Verband eingereicht. Demnach muss der externe Betrachter davon ausgehen,
dass die Zusagen eine erhebliche Bedeutung für die im Endeffekt doch positive Zulassungsentscheidung des Verbandes hatten. Damit Schenker nicht unüberlegte Zusagen machen, hat der Gesetzgeber zur Rechtswirksamkeit von Schenkungsversprechen die Form der notariellen Beurkundung vorgesehen.
Der Verband konnte also nicht davon ausgehen, dass der Etat ohne die Schenkungsversprechen gesichert ist. Daher waren sich auch die Schenker darüber im Klaren, dass sie bei planmäßigem Verlauf ihren zugesagten Beitrag leisten werden müssen und haben dies notariell versichert. Der damalige Vorsitzende, Herr Silvers, hatte selbst öffentlich darauf hingewiesen, dass die NRW-Liga aus seiner Sicht nicht bezahlbar sei. Die Beantwortung der Frage, ob die Saison 2010/11 auch ohne die versprochenen Beträge ausgeglichen finanziert wurde, kann natürlich erst jetzt erfolgen.
Die Schenker müssen sich – unabhängig von ihren Verdiensten für den Verein – damit an ihrer Zusage messen zu lassen. Das Pochen auf Formalien („Der kommissarische Vorsitzende ist nicht klageberechtigt.“) trägt nicht zur Stärkung des Vertrauens in die Zusagen bei. Hier zeigt sich, dass der Verband wohl zu viel Vertrauen in die Versprechen gesetzt hat. Über das, was passiert wäre, wenn die Fortführung des Spielbetriebs allein von der kurzfristigen Einlösung der Schenkungsversprechen gehangen hätte, lässt sich nur spekulieren.
Die Berichterstattung um die gerichtliche Auseinandersetzung zur Einlösung von Schenkungsversprechen kann den Verband nur eines lehren: notarielle Schenkungsversprechen mit einer einschränkenden Klausel können in Zukunft nicht mehr akzeptiert werden. Es ist für alle Beteiligten daher gut, dass sich die Frage einer Lizenzierung der Spvgg. für die NRW Liga in diesem Jahr aus sportlichen Gründen nicht mehr stellt.
Ich möchte den Faden noch etwas weiter spinnen im Hinblick auf die Diskussion um die Fortführung des Lizenzierungsverfahrens für die Saison 2012/13 in der Regionalliga und fragen, was gewesen wäre, wenn es gar kein Lizenzierungsverfahren gegeben hätte?
Es hat den Anschein, als dass die Spvgg. Erkenschwick in der vergangenen Saison um jeden Preis am Spielbetrieb in der NRW Liga hätte teilnehmen wollen. Eine Teilnahme ohne finanzielle Rückendeckung kann aber weder im Sinne des Verbandes sein, der eine gewisse Fürsorgepflicht und eine Verantwortung hat, noch im Sinne der Vereine, die von einem Rückzug eines anderen Vereins negativ getroffen sind.
Insoweit sind die Verbandsverantwortlichen gefordert, eine Entscheidung zu treffen, die alle berechtigten Interessen angemessen berücksichtigt. Dies bedeutet sicherlich nicht, dem Beispiel des Bayerischen Verbandes zu folgen und zukünftig womöglich auf ein Zulassungsverfahren grundsätzlich komplett zu verzichten."


