
Die Entscheidung im Lizenz-Streit des 1. FC Düren ist widererwartend noch nicht gefallen. Das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) kam am Montag zur mündlichen Verhandlung in Duisburg zusammen.
Ein Urteil gab es allerdings nicht. Das Verfahren wurde gegen 19.15 Uhr ausgesetzt – allerdings nicht ohne neue Erkenntnisse. Das Sportgericht hat den Verwaltungsentscheid des WDV, die Lizenz nicht zu erteilen, zumindest nicht aufrechterhalten.
Die Lizenz hat der Klub damit allerdings noch nicht sicher. Der Verbands-Fußballausschuss (VFA) muss nun einen erneuten Beschluss fassen. Es würde allerdings wohl überraschen, wenn dieser erneut gegen die Dürener ausfallen würde. Der VFA und Düren sollen nun im engen Kontakt bleiben, um noch existierende Mängel an der Dürener Westkampfbahn zu beseitigen.
Wattenscheid: Abstieg naht
Damit wird es wahrscheinlicher, dass die SG Wattenscheid 09 – unabhängig vom eigens erklärten Plan, sich in die Oberliga Westfalen zurückziehen zu wollen – am Ende des Verfahrens als sportlicher Absteiger aus der Regionalliga West feststeht.
Entsprechend würde der einstige Bundesligist – Stand jetzt – einen Startplatz in der Oberliga einnehmen. Hätte das Sportgericht Düren die Lizenz weiterhin verweigert, wäre Wattenscheid wieder in die Viertklassigkeit gespült worden.
Designierte Aufsteiger zittern
Die Verhandlung beim WDFV hat direkte Auswirkungen auf die abgeschlossenen und noch laufenden Aufstiegsrelegationen im gesamten westfälischen Fußball. So dürfen der FC Brünninghausen und der Hombrucher SV noch nicht aufatmen.
Der FCB hat am Sonntag sein Entscheidungsspiel um den Oberliga-Aufstieg gegen den SC Peckeloh gewonnen (2:0), der HSV hat den BSV Menden (3:1) im Duell um den Westfalenliga-Aufstieg geschlagen. Beide Relegationsspiele behalten bis zu einer endgültigen Lizenz-Entscheidung nur vorsorgliche Gültigkeit.

Am Dienstag (6. Juni) kommt das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) zusammen. Auf der Tagesordnung der Sitzung steht der Fall des 1. FC Kaan-Marienborn.
Nur wenn das Präsidium dem verspäteten Antrag des Noch-Regionalligisten entspricht, sich in die Kreisliga C zurückziehen zu dürfen, werden die Plätze in der nächsthöheren Liga frei, die sich Brünninghausen und Hombruch am Sonntag schon vermeintlich gesichert haben. Auf Düren sollten sich die Klubs vorerst nicht mehr verlassen.
Relegation: Lage weiter unklar
Ähnlich ergeht es den Vize-Meistern der 13 Bezirksliga-Staffeln. Acht von ihnen kämpfen in einer langen Relegation um den Landesliga-Aufstieg. Ein Platz frei wird allerdings nur, wenn Kaan-Marienborn in die Kreisliga eingruppiert wird. Ein möglicher zweiter Aufstiegsplatz wwürde sich mit einer Entscheidung pro Düren zerschlagen.
Eine endgültige Entscheidung binnen Tagen ist nicht zu erwarten. Das WDFV-Sportgericht, besetzt durch Nils Wille, Rolf Meiberg und Kaan Haydan, beschloss, dass der Verein bis zum 12. Juni eine Bescheinigung der Kreispolizeibehörde Heinsberg vorlegen solle, dass in sicherheitsrelevanter Hinsicht keine Bedenken bestünden, die Heimspiele des Regionalligisten beim FC Wegberg-Beeck auszutragen.
FC Düren: Ersatzstadion steht
Anschließend soll die heimische Westkampfbahn Regionalliga-tauglich sein. Im Verfahren kam eine Regel zu Tage, die wohl viele (potenzielle) Regionalligisten in den vergangenen Monaten so noch nicht gehört hatten.
Zwar erlischt zur Saison 2023/2024 die Möglichkeit, ein Ausweichstadion für einzelne Spiele zu benennen. In der laufenden Saison in die heimische, dann Regionalliga-taugliche Spielstätte zurückzukehren, ist aber möglich.

Letztlich waren es rechtliche Beanstandungen der Sportrichter am Verfahrensablauf, die die Tür zur Regionalliga für Düren wieder geöffnet haben – eine klare Kritik an der Arbeit des VFA. Es herrschten Unklarheiten darüber, ob Fristen, die Düren nicht eingehalten habe, auch klar kommuniziert worden waren.
Zudem war den Dürenern in der Ablehnung des ursprünglichen Lizenzantrages auch eine fehlende polizeiliche Bescheinigung über die Erfüllung von Sicherheitsmindeststandards der möglichen Stadien zum Verhängnis geworden. Die Polizei sei teilweise aber gar nicht dazu befugt, die Verantwortung für Sicherheitsbestimmungen im Stadion selbst zu übernehmen, hieß es während der Verhandlung.
Kritik am VFA
Entsprechend wurde der ursprüngliche Verwaltungsbeschluss des VFA immer dünner. Sportrichter Meiberg kritisierte den Ausschuss um den als Verfahrensbeteiligten anwesenden Vorsitzenden Wolfgang Jades dafür, durch sein eigenes Statut gesetzte Fristen nicht so umgesetzt zu haben.
VFA und Düren sollen nun in Kontakt über noch zu erledigende Aufgaben bleiben. Der Klub zeigte sich am Montag durchweg zuversichtlich, bis zum 31. August die eigene Westkampfbahn so umgerüstet zu haben, dass sie den Anforderungen genüge.
Sportrichter: „Es ist offen“
„Es ist dabei offen, ob die Lizenz dabei – ggf. unter Auflagen – erteilt wird. Wir sind positiver Hoffnung, dass im Laufe der nächsten Woche eine Entscheidung des Verbandsfußball-Ausschusses fallen wird“, sagte der vorsitzende Sportrichter Nils Wille.