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Bundespolizisten trafen am Freitag gegen 9.30 Uhr im Dortmunder Hauptbahnhof auf eine 36-Jährige und kontrollierten sie. Dabei stellten die Beamten fest, dass die Deutsche von der Staatsanwaltschaft Dortmund per Haftbefehl gesucht wird.
Das Amtsgericht Dortmund hatte die Frau im August 2021 rechtskräftig wegen Erschleichens von Leistungen in vier Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Da die Dortmunderin diese jedoch bisher nicht beglichen hatte, wurde nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen fällig.
Die Verurteilte konnte den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen und wurde deshalb nach ihrer Festnahme in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.