Video-Überwachung am Lipptor Deshalb kündigte die Stadt die Aktion nicht an

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Video-Kamera an einem Verkehrsschild
Einen Tag lang zeichneten Videokameras das Verkehrsgeschehen an der Lipptor-Kreuzung auf. © Elisabeth Schrief
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Mehrere Videokameras zeichneten am 22. Februar von 5.45 bis 19.15 Uhr alles auf, was sich an der Lipptor-Kreuzung bewegte. Die Daten fließen in ein Verkehrsgutachten ein, dass die nts-Ingenieurgesellschaft aus Münster für das Bauvorhaben der Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern (FEG) am Schüttenwall erstellt. Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger wurden von der Aktion überrascht.

Die Stadt hatte die Installation der Kameras und die Überwachung der Kreuzung Schüttenwall/Sixtusstraße/Lippstraße vorher nicht angekündigt. Sie begründet das damit, dass es sich nur um einen sehr kurzen Zeitraum gehandelt habe und das Ergebnis der Zählung durch eine Vorab-Veröffentlichung möglicherweise verfälscht worden wäre. Es wurden lediglich Schilder angebracht, die am 22. Februar auf die Aktion aufmerksam machten.

Das Münsteraner Büro informierte darauf auch über die Datenschutz-Verordnung. Bekanntlich haben Personen, die von einer Kamera erfasst werden, das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Nach Erkenntnissen der Stadt hat allerdings niemand Bedenken angemeldet.

Einmalige Zählung

Verkehrszählungen per Videokameras hat es in Haltern am See bereits gegeben – zum Beispiel für Auswertungen am Neubaugebiet Nesberg und am Nordwall in der Innenstadt. Dazu bedarf es stets einer Genehmigung durch die Stadt.

Die Kreuzung Schüttenwall/Sixtusstraße/Lippstraße
Für ein Verkehrsgutachten stand die Kreuzung Lippstraße/Schüttenwall/Sixtusstraße einen Tag unter Beobachtung. Die Daten sind Grundlage für ein Verkehrsgutachten, dass für das FEG-Bauvorhaben am Schüttenwall angefertigt wird. Hier entsteht ein Gebäude-Trio mit 40 Wohnungen und Gewerbeeinheiten. © Schrief

Warum der Verkehr am Lipptor ausgerechnet an einem Mittwoch beobachtet wurde und nicht etwa an einem Freitag, wo die Situation in diesem Bereich mit Zufahrt zum Krankenhaus sehr prekär ist, erklärt die Ingenieursgesellschaft. Es werde grundsätzlich immer nur dienstags, mittwochs und donnerstags gezählt und das für ein Verkehrsgutachten auch nur jeweils ein Mal.