Abwassergebühren sind rechtswidrig – zahlen die Hertener bald weniger?
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat ein Grundsatzurteil zu Abwassergebühren gefällt. Demnach haben viele Städte – auch Herten – deutlich zu hohe Zinsen berechnet. Was bedeutet das für die Bürger?
Geklagt hatte ein Mann aus Oer-Erkenschwick mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) gegen einen Gebührenbescheid aus dem Jahr 2017. In seinem Urteil vom 17. Mai gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) dem Mann Recht: Sein Abwasser-Bescheid sei um rund 18 Prozent zu hoch berechnet worden (Az. 9 A 1019/20).