Laubfegen ist in Herten Pflicht - Container und Säcke stehen bereit

„Nur Laub“ steht auf einem  Müllcontainer auf dem Bürgersteig.
Der Zentrale Betriebshof Herten stellt im Stadtgebiet Laubcontainer auf. © Stadt Herten
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Im gesamten Hertener Stadtgebiet ist die Reinigung von Gehwegen Sache der Grundstückseigentümer. Dazu gehört auch das Wegräumen des Laubes, da es ein Unfallrisiko darstellt. Doch wohin mit den Blättern? Einfach und umweltschonend kann Laub über den Komposthaufen im eigenen Garten oder über die Biotonne entsorgt werden. Mengen bis zu einem Kubikmeter nehmen die Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs (ZBH) Herten am Wertstoffhof unentgeltlich entgegen.

Der ZBH Herten bietet weitere Entsorgungsmöglichkeiten an. Er hat im Stadtgebiet 215 Laubcontainer aufgestellt. Die mit dem Hinweis „Nur für Laub“ gekennzeichneten Behälter dürfen ausschließlich mit Laub befüllt werden. Nicht hinein gehören andere Grünabfälle.

Wo die Laubcontainer aufgestellt werden, hängt von der Anzahl und Art der Bäume in den einzelnen Straßen ab. Je nach Witterung und Laubmenge werden die Container regelmäßig geleert. Das geschehe allerdings nur, wenn diese auch korrekt befüllt wurden. „Bei mehrfacher Fehlbefüllung behalten wir uns vor, den Container ersatzlos von einem Standort abzuziehen“, erläutert ZBH-Mitarbeiter Thomas Ortwein.

ZBH kann Verzögerungen bei Leerung nicht ausschließen

Weil die Mitarbeiter die Laubbehälter neben dem eigentlichen Tagesgeschäft leeren, wirbt der ZBH um Verständnis, falls es an der einen oder anderen Stelle zu Wartezeiten bis zur Leerung kommen sollte.

Hertener Bürgerinnen und Bürger können sich darüber hinaus ab sofort Laubsäcke abholen. Diese sind kostenfrei in der Zentrale des ZBH (Zum Bauhof 5), an der Rathausinformation (Kurt-Schumacher-Straße 2) und auch an den Abfallsammelfahrzeugen bzw. Kehrmaschinen erhältlich. Die gefüllten Laubsäcke werden voraussichtlich Anfang Dezember eingesammelt.

Volle Laubsäcke nicht auf Gehwegen lagern

Bis dahin sollten die Säcke auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Erfolgt dieses auf Gehwegen, würde es sich um eine sogenannte „wilde Abfallablagerung“ handeln und könnte ein Bußgeld nach sich ziehen. Volle Laubsäcke können auch am Recyclinghof abgegeben werden.

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