
Seit November 2020 hat im Copa niemand mehr die Badehose ausgepackt. Am Dienstag nach Pfingsten (25. Mai) soll der Badebetrieb nun wieder starten – zumindest im Freibad. Der im Kreis Recklinghausen dauerhaft unter 100 liegende Inzidenzwert macht es möglich.
Spraypark, Sprungturm und Wiesen gesperrt
Doch wer sich jetzt auf die tollen neuen Bade-, Plansch- und Aufenthaltsbereiche freut, die im Zuge der Sanierung entstanden sind, der wird enttäuscht. Der Spraypark (Wasserspielplatz) steht ebenso wenig zur Verfügung wie der Sprungturm. Auch die Liegewiesen sind gesperrt.
Aufgrund der aktuellen rechtlichen Vorgaben ist ein Freibadbesuch nur für das „sportliche Schwimmen“ möglich. Das bedeutet: Im Außenbereich steht ausschließlich das 50-Meter-Schwimmerbecken zur Verfügung.
Darüber hinaus bleiben auch alle anderen Bademöglichkeiten weiter gesperrt: Der Betrieb des Hallenbads sowie der Sauna- und Wellnesswelt im Copa ist laut aktueller Corona-Schutzverordnung des Landes NRW weiterhin untersagt. Auch im Hallenbad Westerholt findet vorerst kein öffentlicher Badebetrieb statt.

Voraussetzung: getestet, geimpft oder genesen
Zurück zum Freibad: Das Hygienekonzept, das bereits im Sommer 2020 umgesetzt wurde, kommt jetzt mit Anpassungen an die aktuellen Regelungen erneut zum Einsatz. Wer das Freibad besuchen will, muss demnach mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
• Nachweis einer vollständigen COVID-19 Impfung (mindestens 14 Tage zurückliegend)
• Nachweis einer Covid-19 Genesung (mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegend)
Test- und Ausweisdokumente werden am Eingang kontrolliert
Aufgrund der neuen Verordnungen wird es vor dem Copa-Haupteingang eine Check-in-Station geben. Hier erfolgt die Kontrolle der Zugangsvoraussetzungen. Um den Ablauf so reibungslos wie möglich zu gestalten, werden Besucherinnen und Besucher gebeten, ihren jeweiligen Nachweis sowie ein gültiges Ausweisdokument bereitzuhalten. Die Kontrolle des E-Tickets erfolgt in einem zweiten Schritt im Kassenbereich.
Zugang ins Freibad nur mit E-Ticket
Wie im vergangenen Jahr können Tickets für das Freibad ausschließlich online erworben werden. Der Online-Shop ist ab Samstag, 22. Mai, erreichbar.
Gäste können maximal sechs E-Tickets pro Tag für das Freibad kaufen. Die Ticket-Buchung ist jeweils für die kommenden drei Tage freigeschaltet. Zudem wird es verschiedene Zeitfenster für den Besuch geben, um Kontakte zu vermeiden und die zugelassene Besucheranzahl nicht zu überschreiten. Freibad-Tagestickets werden nicht angeboten.
Vier Zeitfenster à drei Stunden buchbar
Nach jedem Zeitfenster müssen alle Gäste das Freibad verlassen, da im Anschluss die vorgeschriebenen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durchgeführt werden. Zum Start der Freibadsaison werden maximal 200 Gäste in einem Zeitfenster das Bad im Außenbereich gleichzeitig besuchen können. Folgende Zeitfenster können täglich für den Besuch des Freibades genutzt werden:
• 7.00-10.00 Uhr
• 10.30-13.30 Uhr
• 14.00-17.00 Uhr
• 17.30-20.00 Uhr
Die in den Vorjahren übliche „Schlecht-Wetter-Regelung“ entfällt im Freibad. Es hat stattdessen durchgängig zu den genannten Zeiten von Montag bis Sonntag geöffnet.
Folgende reduzierte Preise gelten bis auf Weiteres für die einzelnen Zeitfenster im Freibad:
• Erwachsene (ab 16 Jahren): 2,50 Euro
• Kinder (ab 4 Jahren): 1,50 Euro
Weitere Rabattierungen und Ermäßigungen seien nicht möglich, betonen die Hertener Stadtwerke.
Keine Umkleiden und Duschen
Badegäste müssen weitere Einschränkungen beachten. So bleiben beispielsweise die Umkleiden und Duschen im Freibad geschlossen. Besucher tragen die Badekleidung also am besten schon beim Ankommen unter der Oberbekleidung. Das Abtrocknen und Umziehen nach dem Baden muss dann mit etwas Improvisation in den Randbereichen des Freibades stattfinden.
In allen Bereichen müssen sich die Gäste an die gängigen Hygiene- und Sicherheitsvorgaben halten. Dazu zählt das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern im Wasser und außerhalb der Becken und damit das Vermeiden von Menschenansammlungen. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden.