
Ist es rechtens, wenn Pflegeheim-Bewohner die staatliche Energiepauschale für Rentner nicht erhalten? Darüber berichtete unsere Redaktion, nachdem Angehörige einer Bewohnerin mehrfach keine Antwort auf die Frage nach der Auszahlung der 300 Euro erhielten. Stattdessen verwiesen die Pflegeeinrichtungen Kirsch auf den Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), bei dem sich der Sachverhalt in Klärung befände und bei dem das Unternehmen Mitglied ist. Der VDAB erklärte auf Nachfrage, dass „im Prinzip jeder“ Anspruch auf die Energiepauschale habe, „auch wenn die Energiekosten eine andere Stelle, etwa das Sozialamt, trägt.“
Nun äußert sich Magnus Kirsch, Geschäftsführer der SDK Kirsch GmbH und Kommanditist der Pflegeeinrichtungen Kirsch, mit einer Stellungnahme zu der Situation, über die unsere Redaktion am Freitag (03.02.) berichtete:
„Wir bestätigen den Inhalt des Berichtes von Freitag, 3. Februar 2023. Wir haben die Auszahlung der staatlichen Energiepauschale zurückbehalten, da wir davon ausgegangen sind, dass diese in die zukünftige Pflegesatzverhandlung als Minderung im Bereich der Energiekosten eingerechnet werden. Der Zweck der staatlichen Förderung ist der Ausgleich von gestiegenen Energiekosten für alle Anspruchsberechtigten, also auch für die Bewohner unserer Pflegeeinrichtungen.
Die bisherigen Energiekosten werden für unsere Bewohner als Bestandteil der Pflegesatzverhandlung auf Basis des Vorjahres verhandelt und refinanziert. Somit sind unsere Bewohner bisher nicht von gestiegenen Energiekosten betroffen, sondern befinden sich auf dem Kostenniveau von 2021. Neue Pflegesatzverhandlungen mit dem Basisjahr 2022 in Zusammenhang mit gestiegenen Energiekosten sind bisher aber nicht verhandelt worden und werden nach Sicht unseres Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB) auch nicht verhandelt, da es eine weitere staatliche Zusage gibt, dass in Form eines Rettungsschirmes der Differenzbetrag (aller Voraussicht nach das aktuelle Preisniveau „Energie“ seit Oktober 2022 abzüglich des Preisniveaus „Energie“ vor der Energiekrise) den Pflegeeinrichtungen bereitgestellt werden soll.
Auszahlung nach Rücksprache veranlasst
Dass es diesen Rettungsschirm geben soll, kann aus den Nachrichten entnommen werden, aber leider gibt es noch keine Möglichkeit auf diese Mittel zuzugreifen. Somit fehlen auch weiterführende Information zur Verrechnung von schon erbrachten Leistungen, also der Energiepauschale für unsere Bewohner. Sollte der Ausgleich ohne Anrechnung erfolgen, wird es auch zukünftig keine gestiegenen Energiekosten für unsere Bewohner geben. Dieses Gesamtpaket an Maßnahmen muss nun durch die Bundespolitik beschieden werden, um dann den Pflegeeinrichtungen entsprechende Handlungsweisen an die Hand zu geben.
Wir haben in Zusammenhang mit dem von ihnen beschriebenen Vorgang eine Auszahlung aller staatlichen Energiepauschalen am Freitag, 27. Januar 2023, nach ausführlicher Rücksprache mit unserem Verband veranlasst. Der Zweck der staatlichen Zuwendung „Energiepauschale“ betrifft nunmehr nicht die Energie als solche, sondern steht nach Ansicht des Verbandes den Bewohnern zur freien Verfügung in der Hoffnung, dass diese nicht doch zukünftig verrechnet wird. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass unsere Bewohner nach dem aktuellen Stand des Verfahrens keine Steigerung im Bereich der Energiekosten in den Jahren 2022 und 2023 erwarten dürfen, sondern auf dem Preisniveau vor dem Krieg verbleiben, und dass unsere Bewohner über die „Energiepauschale“ entgegen dem eigentlichen Zweck frei verfügen dürfen. Wir bedauern die bis heute nicht vollständig aufgeklärte Sachlage und bedanken uns bei Familie Reimann, die diesen Prozess durch ihren Einsatz beschleunigt hat.“