Jugendliche aus Herten sexuell belästigt Polizei veröffentlicht Foto und bittet um Hinweise

Auf einem Computerbildschirm ist der Schriftzug Fahndung zu lesen. (Symbolbild)
Die Polizei bittet mithilfe eines Fotos um Hinweise zu einem Tatverdächtigen, der eine 16-jährige Hertenerin sexuell belästigt haben soll. (Symbolbild) © picture alliance/dpa
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Die Polizei hat am Montag (11.9.) das Foto eines Tatverdächtigen veröffentlicht und bittet nun um Hinweise aus der Bevölkerung. Gesucht wird ein Mann, der eine 16-jährige Hertenerin am 2. Mai 2023 sexuell belästigt haben soll. Der Unbekannte war an jenem Dienstag mit der Jugendlichen in der Buslinie 214 der Vestischen von Recklinghausen nach Herten unterwegs, als er ihr ans Gesäß fasste.

Eine Woche später, am 8. Mai, traf die junge Frau erneut auf den Mann. Wieder waren beide im Bus der Linie 214 nach Herten unterwegs. Die 16-Jährige stieg an der Haltestelle Kirchstraße aus, der Unbekannte folgte der Jugendlichen. Von einem Kiosk aus informierte die Hertenerin schließlich die Polizei. Der Mann ging auf der Magdeburger Straße in Richtung Osten davon.

Die Polizei hat nun ein Foto mit dem Tatverdächtigen veröffentlicht und beschreibt den Mann wie folgt: Er soll zwischen 20 und 25 Jahre alt, etwa 1,80 Meter groß und schlank sein. Er wird von der Behörde als „südländischer Phänotyp“ beschrieben und soll mutmaßlich ein Syrer sein. Er trug eine schwarze Jacke und Hose und hatte einen Dreitagebart und schwarze Haare. Hinweise nimmt die Kripo unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/2361-111 entgegen.

Das Fahndungsfoto der Polizei zeigt einen Mann, der einen Gehweg entlang läuft.
Die Polizei fragt: Wer kennt diesen Mann? Er soll im Mai eine 16-jährige Hertener belästigt haben.© Polizei

Wieso mehrere Monate vergehen, bis ein Foto veröffentlicht wird? Das liegt daran, dass eine sogenannte Öffentlichkeitsfahndung eines der letzten Mittel zur Ergreifung der Täter ist. Zuvor müssen alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein. Und das kann dauern. Die Spurenauswertung oder die Befragung von Zeugen benötigt Zeit. Auch Videos müssen erst einmal von der Polizei gesichert und gesichtet werden.

Am Ende entscheidet nicht die Polizei darüber, ob ein mutmaßlicher Täter sein Gesicht im Internet oder in der Zeitung wiederfindet, sondern die Staatsanwaltschaft muss einen Antrag zur Veröffentlichung von Fotos oder Videos stellen. Ein Richter prüft dann, ob alle anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind.

Hintergrund dieses komplizierten Vorgehens: Es muss abgewogen werden zwischen den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Person einerseits und dem Strafanspruch des Staates andererseits. Denn theoretisch könnte es auch passieren, dass ein Foto einer Person veröffentlicht wird, bei dem sich später herausstellt, dass sie gar nichts verbrochen hat – was für Betroffene weitreichende Konsequenzen hätte.

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