
Mit dem „NRW-Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land Nordrhein-Westfalen auch der Stadt Herten einmalig für das Jahr 2023 zusätzliches Geld zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur trotz der gestiegenen Kosten ihre Arbeit weiter leisten und sogar ausbauen können.
Die Gelder können von freien Trägern der Wohlfahrtspflege, von Kirchen- und Moscheegemeinden, Integrationszentren und -agenturen sowie von Vereinen und Stiftungen beantragt werden.
Außerdem können zum Beispiel Sozial- und Schuldnerberatungen als auch Institutionen, welche die soziale Infrastruktur in der Stadt stärken, das Geld aus dem Stärkungspakt erhalten. Dazu zählen untern anderem Tafeln, Lebensmittelverteiler, Kleiderkammern, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen, Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren „Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“, Sozialkaufhäuser, Wohnungslosen- und Suchtberatung.
Eine Sache ist jedoch zu beachten: Die Angebote müssen bereits bestehen. Die Unterstützungsleistungen sollen der Finanzierung der laufenden Ausgaben wie Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Müllentsorgung, dem Einkauf von Lebensmitteln und Geschirr dienen. Außerdem können die zusätzlichen Gelder auch für Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte sowie Ungelernte, Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, Studierende, Minijobber usw., die auf Stundenbasis Unterstützungsarbeiten leisten, verwendet werden.
Von einer Unterstützung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die bereits über eine Drittmittelförderung vollfinanziert werden. Außerdem ist das Geld ausschließlich für dieses Jahr gedacht. Es darf nicht für 2024 verplant werden.
Für Fragen und Beratungen rund um die Mittel aus dem NRW-Stärkungspakt steht Uschi Dorka per E-Mail unter u.dorka@herten.de zur Verfügung.