Regeln verschärft: An immer mehr Orten in Herten gilt „2G“

Auch bei städtischen Einrichtungen gilt meist die 2G-Regelung.
Auch bei städtischen Einrichtungen gilt meist die 2G-Regelung. © Symbolbild: dpa
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Um die steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen zu begrenzen, gelten mit der neuen Verordnung umfassende und flächendeckende 2G-Regelungen für den Zugang zu vielen städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung.

Der Zutritt zum Hertener Rathaus, zur Volkshochschule (VHS) und zum Kulturbüro ist daher zunächst wieder nur mit einem Termin und für Einzelpersonen unter Einhaltung der Corona-Regeln möglich.

Termine gibt es telefonisch bei den entsprechenden Mitarbeitenden und unter der zentralen Rufnummer 02366/3030 sowie per E-Mail an stadtverwaltung@herten.de. Termine im Bürgerbüro können telefonisch unter der Nummer 02366/303500 vereinbart werden. Außerdem ist die Terminvergabe online unter www.herten.de/bürgerbüro möglich.

Die geplanten Kulturveranstaltungen im Glashaus werden, vorbehaltlich der weiteren Entwicklung, wie geplant durchgeführt. Für die Teilnahme gilt jedoch nun die 2G-Regelung, die beim Einlass kontrolliert wird. Die Zuschauerzahl bleibt begrenzt und die Bestuhlung wird mit sicherem Abstand geplant.

Für die Stadtbibliothek im Glashaus gilt ebenso die 2G-Regel, die mit entsprechender Einlasskontrolle umgesetzt wird. Veranstaltungen wie das Bilderbuchkino und Klassenführungen werden auf 20 Teilnehmende beschränkt und es erfolgt eine Dokumentation der 2G-Nachweise.

Keine Änderungen bei Angeboten für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren

Auf die Angebote der Creativ-Werkstatt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren wirken sich die neuen Regelungen bisher nicht aus, da Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren als Schüler/innen gelten und daher weder Testnachweis noch Schulbescheinigung benötigen.

Für Jugendliche ab 16 Jahren sind die Angebote dagegen nur noch nach den 2G-Regeln zulässig. Für Kurse mit bis zu 20 Teilnehmenden gilt keine Maskenpflicht.

Der Zutritt zur Freizeit- und Begegnungsstätte Westerholt (FBW) ist mit einem 3G-Nachweis erlaubt, die Teilnahme an Sportkursen kann unter Vorlage eines 2G-Nachweises erfolgen. Für Vorsprachen im Sportamt ist eine Anmeldung nötig.

Zutritt zum Copa Ca Backum haben ebenfalls nur noch vollständig Geimpfte und Genesene. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund der regelmäßigen Schultestungen außerhalb der Schulferien als getestet. Schüler, die einen Schülerausweis besitzen, müssen diesen bis 15 Jahren als Nachweis mitführen. Wenn jüngere Kinder jedoch auf die Begleitung von Erwachsenen angewiesen sind, müssen diese nachweislich geimpft oder genesen sein.