
60 Kioske, drei Shisha-Shops und sechs Shisha-Bars haben Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund im Januar kontrolliert. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag im Kreis Recklinghausen mit den Städten Recklinghausen, Marl, Waltrop und Oer-Erkenschwick. Aber auch in Dortmund, Hagen und dem Märkischen Kreis waren die Beamten im Rahmen der Steueraufsicht im Einsatz. Dabei stellten sie unter anderem sicher:
– 286 unversteuerte Zigaretten, 89.626 Gramm unversteuerten Wasserpfeifentabak (zum Teil auch mit gefälschten Steuerzeichen) sowie insgesamt 27.835 Milliliter Substitute für Tabakwaren (9.570 Einweg-E-Zigaretten, die unversteuert und zum Teil auch Raubkopien und „nicht verkehrsfähig“ waren).
– 5.522 Dosen mit Snus. Dabei handelt es sich nach Angaben der Pressestelle des Hauptzollamts Dortmund um eine verbreitete Form von Oraltabak. Der Verkauf von Snus ist in der gesamten EU verboten. Ausnahme: Schweden.
– 312 Gramm CBD-Marihuana sowie 17 Gramm CBD-Haschisch. Auch wenn CBD-Produkte nur einen vergleichsweise geringen Rausch-Effekt erzeugen könnten, „sind Verkauf und Erwerb und damit auch der Besitz dieser Cannabisprodukte nach dem Betäubungsmittelgesetz grundsätzlich strafbar“.
43 Strafverfahren wurden eingeleitet
Insgesamt wurden im Rahmen der Kontrollen 43 Strafverfahren wegen Steuerhehlerei und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie vier Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der portionsweisen Abgabe von Wasserpfeifentabak eingeleitet.
Erst im Dezember hatte der Zoll zusammen mit der Polizei und dem Ordnungsdienst 15 Kioske in Gladbeck überprüft und dabei zahlreiche Verstöße aufgedeckt.