
Einem Mann wurden vom Bonner Landgericht 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil er durch ärztliche Fehler blind geworden ist. Zwei Kliniken in Bonn und Euskirchen in Nordrhein-Westfalen müssen die Summe auszahlen.
Der geschädigte Kläger hatte ursprünglich 100.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Wegen des gravierenden Fehlers verdoppelte die Kammer schließlich den Betrag.
Der 33-Jährige hat seit seiner Geburt eine Zyste im Kopf. Deswegen wurde ihm ein sogenanntes Shunt-System implantiert, das die in der Zyste gesammelte Flüssigkeit über ein Ventil ableitet, so dass kein Druck im Gehirn entstehen kann. 2016 litt der Mann plötzlich unter Kopfschmerzen und Schwindel und wurde daraufhin untersucht.
Blind nach Ärztefehlern: Zwei Kliniken in NRW zahlen Schmerzensgeld
Ärzte in den beiden genannten Krankenhäusern haben auf verschiedene Warnzeichen nicht rechtzeitig reagiert. Das stellte das Gericht fest. Am Ende war der Sehnerv durch das nicht mehr funktionierende Shunt-System so geschädigt, dass der Euskirchener erblindete. Dies hätte laut Urteil vermieden werden können.
dpa/bani