CDU und Grüne wollen eigene Krankenhausplanung für NRW Eine „Aufgabe der Länder“

Karl-Josef Laumann (CDU), Minister fuer Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, und Daniela Behrens (SPD) (l-r), Sozialministerin Niedersachsen, bei einer Pressekonferenz nach dem Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform.
Karl-Josef Laumann (CDU), Minister fuer Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, und Daniela Behrens (SPD) (l-r), Sozialministerin Niedersachsen, bei einer Pressekonferenz nach dem Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform. © picture alliance/dpa
Lesezeit

CDU und Grüne wollen die Krankenhausreform für Nordrhein-Westfalen trotz Unstimmigkeiten mit dem Bund in den vergangenen Wochen wie geplant fortsetzen. In einem Antrag an den Düsseldorfer Landtag, über den am Mittwoch abgestimmt wird, pochen sie darauf, Krankenhausplanung sei „originäre Aufgabe der Länder“.

Deshalb solle die Landesregierung darauf hinwirken, dass die Reformpläne vom Bund und aus NRW ineinandergreifen und an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) appellieren, „zu einem konstruktiven Dialog zurückzukehren“.

Lauterbach (SPD) hatte vor zwei Wochen seinen NRW-Kollegen Karl-Josef Laumann (CDU) gewarnt, die bereits eingeleitete Krankenhausreform für das bevölkerungsreichste Bundesland im Alleingang weiter durchzuziehen. Laumanns Reform hätte „keine Geldflüsse zur Folge“.

Mit seinen Warnungen habe Lauterbach Irritationen und Unruhe in der Krankenhauslandschaft ausgelöst und die im Grundgesetz garantierten Zuständigkeiten der Länder für die Krankenhausplanung grundsätzlich in Frage gestellt, kritisierten die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag. Die Landesregierung müsse sich auf Bundesebene für die verfassungsrechtlich verankerte Länderkompetenz stark machen sowie auf eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhausbetriebskosten hinwirken.

Bund: Neuer Vorschlag zur Krankenhausreform

Zuletzt hatte Lauterbach eingelenkt und auf Wunsch der Länder eine flexiblere Zuordnung der Krankenhäuser nach unterschiedlichen Angebotsstufen in Aussicht gestellt. Als Orientierung für die Entwicklung von Leistungsgruppen für die Kliniken will er nun Vorarbeiten aus NRW mit 64 Gruppen aufgreifen, die er am vergangenen Donnerstag als „eine sehr gute Grundlage“ bezeichnet hatte.

Das Bundesgesundheitsministerium will bis Ende April einen neuen Vorschlag zur Krankenhausreform vorlegen. Auf der Grundlage sollen konkrete Auswirkungen der Reform modelliert werden können.

„Im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene muss berücksichtigt werden, dass keine Bundesschablone über die regional sehr unterschiedlich ausgestaltete Krankenhauslandschaft gelegt werden kann, da nicht überall die gleichen Bedingungen zugrunde liegen“, unterstreichen CDU und Grüne in ihrem Antrag an den Landtag.

Ohnehin müsse ein Bundesgesetz zur Reform der Krankenhausfinanzierung noch durch die Länderkammer. Unzweifelhaft sei, dass ein Neustart in der Krankenhauslandschaft dringend erforderlich sei, um die Kliniken vor dem Kollaps zu bewahren.

2,5 Milliarden Euro für Krankenhausplanung

Der neue Krankenhausplan für NRW ermögliche eine bessere Steuerung und Koordination der Versorgung durch Abkehr von der „Planungsgröße Bett“, argumentieren CDU und Grüne. „Damit plant Nordrhein-Westfalen näher an der Realität, rückt die Qualität der Versorgung in den Fokus, sichert eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung und beendet nicht zuletzt den ruinösen Wettbewerb um Patienten, Fallzahlen und Personal.“

Die Landesregierung flankiere die Umsetzung der Krankenhausplanung mit rund 2,5 Milliarden Euro. „Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über die Versorgungskonzepte in den Regionen“, bilanzierten die Regierungsfraktionen. Es gehe darum, welches Krankenhaus künftig ganz konkret welches Leistungsspektrum vor Ort anbiete.

Ziel sei eine sinnvolle Aufgabenteilung und eine Stärkung der Zusammenarbeit der Krankenhäuser. Die Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass in dem Krankenhaus, in dem sie behandelt werden, ausreichende Erfahrung vorhanden sei und Qualitätsvorgaben eingehalten würden.

dpa