Freundin durfte nicht übernachten: 22-Jährige soll Mutter mit dem Kissen erstickt haben

Nach dem gewaltsamen Tod einer 48-Jährigen in Königswinter stehen die 22 Jahre alte Tochter und deren 15-jährige Freundin vor dem Bonner Landgericht.
Nach dem gewaltsamen Tod einer 48-Jährigen in Königswinter stehen die 22 Jahre alte Tochter und deren 15-jährige Freundin vor dem Bonner Landgericht. © picture alliance/dpa
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Nach dem gewaltsamen Tod einer 48-Jährigen in Königswinter stehen die 22 Jahre alte Tochter und deren 15-jährige Freundin am Dienstag vor dem Bonner Landgericht. Anlass für die Tötung soll ein Streit ums Übernachten gewesen sein.

Der Anklage nach war es an den Weihnachtsfeiertagen 2020 zu dem heftigen Disput mit der schwerkranken Mutter gekommen. Sie soll nicht erlaubt haben, dass die junge Freundin ihrer Tochter in der Wohnung übernachtet. Daraufhin hätten die beiden die 48-Jährige gemeinsam mit einem Kissen erstickt.

Noch vor Beginn der Hauptverhandlung ist die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen worden. Die Jugendstrafkammer des Bonner Landgerichts gab damit einem Antrag der Verteidigerin der ebenfalls angeklagten 15-jährigen Freundin der Tochter statt. Das Interesse der Öffentlichkeit, den Prozess mitzuverfolgen, müsse vor der Schutzwürdigkeit der jugendlichen Angeklagten zurückstehen, hieß es.

Beseitigung der Leiche

Zwei Tage nach dem Tötungsdelikt soll die Tote von den beiden Angeklagten in Tücher gewickelt im Kofferraum ihres eigenen Autos abgelegt worden sein. Bei dem Plan zum Verstecken der Leiche sei der 17-jährige Freund der Jüngeren um Hilfe gebeten worden, hieß es. Laut Anklage hatte das Auto allerdings wenige hundert Meter vom Tatort entfernt eine Panne. Daraufhin sollen sie die Kennzeichen abgeschraubt und den Wagen stehengelassen haben.

Das auffällig auf der Landstraße abgestellte Pannenauto wurde abgeschleppt. Acht Tage später bemerkte ein Mitarbeiter auf dem Gelände des Abschleppunternehmens einen unangenehmen Geruch. Am 5. Januar entdeckten Polizisten schließlich die Leiche im Kofferraum.

Die beiden wegen Totschlags angeklagten jungen Frauen befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Der 17-Jährige, der damals keinen Führerschein gehabt haben soll, ist wegen Strafvereitelung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis mitangeklagt.

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