
Es passierte in der Wohnung seiner Lebensgefährtin – im Badezimmer, im Schlafzimmer, auf der Couch: Immer wieder hat ein Mann seine Stieftochter sexuell bedrängt und missbraucht. Jetzt ist der 41-Jährige vom Essener Landgericht verurteilt worden. Die Strafe: vier Jahre und acht Monate Haft.
Für den bereits mehrfach vorbestraften Angeklagten heißt das: Er muss wieder ins Gefängnis. „Sie brauchen unbedingt eine Therapie“, so Richterin Dorothee Endriss. „Sie lernen einfach nicht aus Bestrafung.“ Ohne therapeutische Hilfe seien nach der nächsten Entlassung weitere Straftaten zu erwarten. Der Angeklagte selbst hatte die Vorwürfe bestritten und auf einen Freispruch gehofft. Dafür sahen die Richter jedoch keinen Spielraum.
Zu Hause nicht sicher gefühlt
Laut Urteil gab es eine Vielzahl sexuell motivierter Berührungen. Das damals zehnjährige Mädchen habe sich dagegen nicht wehren können. Es habe zwar immer wieder „nein“ gesagt, aufgehört hätten die Übergriffe aber nicht. „Es hat sich zuletzt nur noch bei einer Freundin sicher gefühlt“, so Richterin Endriss.
Die heute 14-Jährige hatte sich mit Briefen zunächst ihrem Kuscheltier anvertraut, dann einer Freundin und der Mutter. Ihre Aussage vor Gericht werteten die Richter als extrem glaubhaft. Es seien so viele Details geschildert worden, dass es am Wahrheitsgehalt keinen Zweifel gebe.